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  • AutorenbildPatric Stöbe

Liebhaberei kommt nicht von "lieb haben"..

Jeder Gewerbetreibende muss eine sog. Gewinnerzielungsabsicht nachweisen. Wer also keine Gewinne über einen längeren Zeitraum erzielen kann und auch nicht belegen kann, dass entsprechende Investitionen getätigt oder vorbereitet wurden, der muss damit rechnen, dass die Tätigkeiten des Betriebes als „Liebhaberei“ eingestuft werden. Damit ist dann im schlimmsten Fall die Abmeldung des Gewerbes verbunden.


Es gilt also vor allem, dem Finanzamt frühzeitig zu signalisieren, dass man entsprechende Bemühungen unternommen hat oder unternehmen wird, um das eigene Unternehmen innerhalb einer Zeitspanne in die Gewinnzone zu führen. Vlt. fragen sie sich jetzt, warum es die Liebhaberei überhaupt gibt, schließlich will doch irgendwie jeder mit seinem „Laden“ Gewinne erzielen – je mehr desto besser. Ganz so einfach ist das leider nicht. Sagen wir einfach es gibt „Lebenskonstellationen“, in denen es z. B. innerhalb einer Familie sinnvoll sein kann, dauerhaft Verluste zu generieren.

Die Frage nach der Scheinselbstständigkeit interessiert vor allem die Sozialversicherungsträger, also z. B. die Rentenkasse. Diese prüft, ob eine Selbstständigkeit nur zum „Schein“ besteht, um ein reguläres Arbeitsverhältnis und somit die Abgabe von Sozialleistungen zu umgehen.


Fälschlicherweise denken viele Gründer, dass man die Frage „bin ich wirklich Scheinselbstständig“ damit aushebeln kann, in dem man mehr als einen Auftraggeber nachweisen kann. Leider ist diese Idee der diversen Auftraggeber aber nur ein (1)


Baustein des gesamten Fragenkatalogs, den es zu beantworten gilt. Folgende Fragen sollten sie daher in Bezug auf Scheinselbstständigkeit mit einem klaren „nein“ beantworten können:

  • Ich habe bei meinem Hauptauftraggeber ein Büro

  • Ich habe von meinem Hauptauftraggeber ein Handy (Smartphone) zur Verfügung gestellt bekommen

  • Ich trage die Arbeitskleidung meines Hauptauftraggebers

  • Ich bin an Geschäftszeiten oder Weisungen meines Hauptauftraggebers gebunden

  • Ich habe keinen eigenen Marktauftritt (z. B. kein eigenes Logo)

  • Ich nutze weitere Ressourcen meines Hauptauftraggebers

  • Mein Hauptauftraggeber stellt mir ein Fahrzeug

  • Ich habe keine eigenen Angestellten

Sie sehen sicher schon, in welche Richtung diese Fragen allesamt zielen. Als Faustformel gilt – wenn Sie mehr als 2 der o. g. Fragen mit „ja“ beantworten müssen, sind sie bzw. ist ihr Unternehmen von Scheinselbständigkeit bedroht.


Sollten sie sich mit ihrer selbstständigen Tätigkeit gegenüber ihrem Auftraggeber wirklich eher als Angestellter fühlen, dann hinterfragen sie doch einfach, warum ihr Auftraggeber sie nicht einstellen kann oder möchte.

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