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Ein belastbarer Wert für ihr Unternehmen

Es wäre fatal, wenn ihr Lebenswerk nach vielen Jahren harter Arbeit falsch bewertet werden würde!

Wir ermitteln den Wert ihres Unternehmens
Zeichen für Sachverstand
Patric Stöbe Gutachten
ABS Beratungsgesellschaft mbH

Unternehmensbewertung

Kein Unternehmen gleicht dem anderen. Es gilt, neben einem zutreffenden Bewertungsverfahren auch sämtliche individuelle Faktoren ihrer Firma zu berücksichtigen. 
Unternehmensbewertung Freiberufler

Bewertung
freier Berufe

Bei der Bewertung freiberuflicher Unternehmen gilt es, die Besonderheiten des jeweiligen Berufsstandes zu berücksichtigen. So führt die simple Anwendung bekannter Bewertungsmethoden bei "Freiberuflern" häufig zu überhöhten Unternehmensbewertungen.

Vor allem die hohe Abhängigkeit des Geschäftserfolgs vom Inhaber bedingt eine besondere Würdigung bei der Bewertung.

Unternehmensbewertung Freiberufler
  • Wie hoch sind die Kosten für eine Unternehmensbewertung?
    Je nach Auftrag, Datenqualität und Unterstützung sollten Sie zwischen 5.500 und 8.000 Euro für eine Bewertung einplanen.
  • Kann ich auch kostenfreie Tools im Netz für eine Bewertung nutzen?
    Aus meiner Sicht handelt es sich bei den meisten Webseiten zur kostenfreien Bewertung um Datensammler, die in erster Linie einen sog. Marketingfunnel füllen sollen, um Sie dann mit gezielter Werbung kontinuierlich anzusprechen. Es gilt das allgemeine Verkaufsprinzip: "Entweder das Produkt kostet etwas, oder Sie sind das Produkt." Ein weiterer Grund liegt übrigens auf der Hand: Um überhaupt ein Ergebnis in Euro nennen zu können, bedarf es der Bewertung des Sachanlagevermögens und Ihrer Substanzwerte im Unternehmen. Viele kleine und mittlere Unternehmen (KMU) haben geringe Erträge und hohe Substanzwerte, die das Bewertungsergebnis maßgeblich beeinflussen.
  • Wie lange dauert eine Unternehmensbewertung?
    Das hängt maßgeblich von der vorhandenen Datenqualität und Ihrer persönlichen Unterstützung ab. Wenn Auswertungen wie Jahresabschlüsse oder Bilanzen erst erstellt werden müssen, kann sich die Bewertung entsprechend verzögern. Sofern Sie aktiv mitarbeiten, gut erreichbar sind für Rückfragen und alle typischen Unternehmensdaten vorliegen haben, kann eine Bewertung innerhalb von 4 -6 Wochen erarbeitet und abgeschlossen werden. Für Gutachten bei gerichtlichen Auseinandersetzungen sollten aufgrund des erhöhten Korrespondenzaufwands mindestens 3 Monate eingeplant werden.
  • Kann ich Sie auch in einer gerichtlichen Auseinandersetzung beauftragen?
    Das ist grundsätzlich möglich, aber selten sinnvoll. Auch wenn wir zur Neutralität verpflichtet sind, würde bei der Verwertung des Gutachtens vor Gericht die gegnerische Partei diese neutrale Position anzweifeln. Zudem ist eine Bewertung z. B. eines Unternehmens im Zuge einer Scheidung nicht möglich, da die Gegenseite nicht verpflichtet wäre, uns entsprechende Auskünfte zu übermitteln oder einen Zugang zum Unternehmen zu gewähren. In gerichtlichen Auseinandersetzungen sollte eine Beauftragung daher stets durch das Gericht erfolgen.
  • Mein Geschäftspartner hat eine eigene Bewertung vorgelegt. Kann man diese prüfen?
    Ja, die Prüfung einer vorgelegten Unternehmensbewertung lässt sich mit wenigen Handgriffen und Rückfragen rel. leicht auf Plausibilität prüfen.
  • Warum differieren viele Bewertungen so deutlich?
    Das hat vor allem zwei Gründe. Zum einen gibt es verschiedene (seriöse und unseriöse) Bewertungsverfahren, die aufgrund ihrer Komplexität und Herangehensweise zu deutlichen Unterschieden führen, zum anderen hängt das Ergebnis einer Bewertung auch von der Erörterung sog. weicher Faktoren ab, die von Bewerter zu Bewerter unterschiedlich ausfallen können.
  • Ich bin Freiberufler. Gibt es da Besonderheiten zu beachten?
    Absolut, denn freiberuflich tätige Unternehmen weisen oft eine hohe bis sehr hohe Inhaberprägung auf, die zusammen mit einer hohen Spezialisierung nur bedingt auf einen Käufer übertragbar ist. Unternehmensbewertungen für Freiberufler fallen daher oftmals eher gering aus und bedürfen einer genauen Prüfung.
  • Ich möchte mein Unternehmen in naher Zukunft verkaufen. Wie kann ich den Wert optimieren?
    Sofern Sie nicht gerade morgen oder übermorgen verkaufen wollen oder müssen, gibt es eine Reihe von sinnvollen Maßnahmen, die den Unternehmenswert aus objektivierter Sicht erhöhen. Einen Auszug möglicher Maßnahmen finden Sie in diesem Dokument. Konkrete weitere Maßnahmen erörtern wir jederzeit persönlich.
  • Mein Steuerberater hat eine Bewertung erstellt. Kann ich diese verwenden?
    Selbstverständlich kann Ihr Steuerberater, so wie jeder andere Dienstleister, eine Unternehmensbewertung für Sie erstellen. Zwei Aspekte gilt es dabei zu beachten: Eine Bewertung durch das Steuerbüro wird von externer Seite (Bank, pot. Käufer, Mitgesellschafter) häufig nicht als neutral eingestuft und deshalb kritisch hinterfragt. Ob die Bewertung zielführend und zutreffend ist, hängt stark von der angewandten Bewertungsmethode ab. Häufig wird aus Zeitmangel nur eine vereinfachte Bewertungsmethode genutzt, die nicht belastbar ist. Eine auf Knopfdruck erstellte Bewertung, die sich aus der laufenden Buchführung ergibt, führt zwangsläufig zu falschen (häufig zu hohen) Firmenwerten.
  • Was bedeutet "öffentlich bestellt und vereidigt" und was ist der Unterschied zum Begriff des einfachen Sachverständigen?
    die öffentliche Bestellung und Vereidigung (abgekürzt öbuv.)stellt die besondere Sachkunde heraus und ist, anders als der Begriff des "Sachverständigen", rechtlich geschützt. Weitere Informationen dazu finden Sie unter diesem Link. Öffentlich bestellte Sachverständige erkennen Sie unter anderem an der Nutzung dieses Logos.
  • Welche Formen der Unternehmensbewertung gibt es?
    Eine Bewertung ist immer dem Anlass nach vorzunehmen. Sie benötigen nur eine einfache Werteinschätzung, dann genügt in der Regel eine verkürzte Bewertung. Wichtig ist jedoch, dass bei vollumfänglichen Bewertungen auf ein anerkanntes Bewertungsverfahren zurückgegriffen wird. Hier entstehen oft gravierende Fehler mit konkreten Auswirkungen auf den Unternehmenswert. Typische Anlässe einer Bewertung sind z. B.: - Wertfeststellung zur Darlegung gegenüber dem Finanzamt (Schenkungen, Übertragungen, Wandelungen, ...) - Bewertung beim Ausscheiden oder Aufnehmen von Gesellschaftern - Gutachten im Zuge einer gerichtlichen Auseinandersetzung - Bewertung im Zuge eines geplanten Unternehmensverkaufs
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