
Ob ein „freelancer“ auch Freiberufler ist, hängt stark von seiner genauen Tätigkeit und seiner Ausbildung ab. So ist ein Webdesigner, der kein Studium nachweisen kann, nicht zwingend Freiberufler. Schauen sie am besten mal im Netz unter den Stichworten „Katalogberufe“ und „Freiberufler“ nach, dann finden sie aufgelistet die Berufsgruppen, die in jedem Fall zu den Freiberuflern zählen.
Noch ein Beispiel: Ein Maurer, der selbstständig für eine andere Baufirma Leistungen erbringt, ist kein Freiberufler, sondern sog. „Subunternehmer“.
Aber warum ist es eigentlich so lukrativ, freiberuflich tätig zu sein?
Zunächst einmal sind dies ganz einfach monetäre Gründe. Ein Freiberufler unterliegt nicht der Gewerbesteuer, da er oder sie auch keine Gewerbeanmeldung vorgenommen hat. Der Freiberufler entscheidet einfach per steuerlicher Anmeldung, dass er „jetzt“ selbstständig startet. Zusätzlich kann, je nach Tätigkeitsfeld, der Freiberufler seine Leistungen gegenüber seinen Kunden auch ohne Umsatzsteuer in Rechnung stellen, damit wird dann die lästige Buchhaltung um einiges einfacher zu erledigen sein und das Finanzamt steht einem nicht so oft auf den Füßen.
Sollten sie unsicher sein, ob sie zum erlauchten Kreis der Freiberufler gehören, dann fragen sie doch einfach bei der Handwerkskammer, der IHK oder dem Finanzamt direkt nach. Oftmals haben die gleiche oder ähnliche Personen schon beraten, so dass man ihnen konkret weiterhelfen kann - alternativ stehen wir natürlich für derartige Fragen gerne zur Verfügung.
Es gibt noch weitere Unterschiede. Der Gewerbetreibende sollte seine Rechnungen z. B. nicht unterzeichnen, während einige Berufsgruppen der Freiberufler dies sogar zwingend müssen. So bestätigen u. a. Steuerberater und Rechtsanwälte die Leistungen auf der Rechnung mit ihrer persönlichen Unterschrift.
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